Betretungsverbot für Spielplätze aufgehoben
aktuelle Infos zum Corona-Virus | Stand 06.05.2020
Liebe Betreiber von Spielplätzen,
gemäß der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020 sind Spielplätze ab Mittwoch, den 06. Mai 2020 wieder unter Auflagen geöffnet.
Nach § 10 Spielplätze gelten aber auch weiterhin nachfolgende Auflagen / Vorgaben:
- die Spielplätze sind für Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen geöffnet
- auch auf Spielplätzen soll weiterhin auf ausreichenden Abstand geachtet werden – min. 1,50 m
- Ansammlungen durch die begleitenden Erwachsenen sollen vermieden werden
Die Polizei und die kommunalen Sicherheitsbehörden sind gehalten, überfüllte Spielplätze vorübergehend ganz oder teilweise zu schließen.
Für Sportplätze gelten zudem andere Vorgaben.
Zuständig für diese Vorgaben ist das Bayerische Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Die entsprechende Bekanntmachung finden Sie als Bayerisches Ministerialblatt unten als Pdf zum Download.
Zudem haben wir Ihnen für die Öffnung der Spielplätze einen Aushang als Hinweisschild mit Verhaltensregeln im Format DIN A4 zur Verfügung gestellt, den Sie wieder herunterladen, anpassen und ausdrucken können. Unsere Empfehlung: Als DIN A4, laminiert oder in einer Klarsichthülle, wasserdicht verklebt, an den Zugängen zum Spielplatz anbringen.
Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie ebenfalls als Pdf bereitgestellt.
Gerne stehen wir Ihnen auch für Rückfragen zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund und auch weiterhin viel Kraft für die kommenden Aufgaben.
Herzliche Grüße
Peter Schraml und das ganze Team von Massstab Mensch
Downloads
Aushang Spielplatz | Druckvorlage Din A4
Bayerisches Ministerialblatt 05.05.2020
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