Peter Schraml

Dipl.-Ing. (FH) Architektur
Master of Public Administration

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Ausbildung „Qualifizierter Spielplatzprüfer“ nach DIN

Ablauf und Inhalt der Ausbildung nach DIN 79 161

Die Jahreshauptinspektion von Spielplätzen muss von einem Sachkundigen durchgeführt werden. Nachdem es bis Ende 2011 keine einheitliche Sachkundeausbildung gab, war das Angebot der Ausbildungen und deren Qualität höchst unterschiedlich. So wurden die Inhalte teilweise in einem, in zwei oder auch in fünf Tagen geschult und die Inhalte der Norm ohne Verwendung des DIN-Taschenbuch behandelt. Das Resultat an Prüfungsberichten spiegelte diesen Umstand wider. Deshalb wurden erstmals in der DIN SPEC 79 161 die ab November 2016 zu DIN wurde die Ausbildungsinhalte deutschlandweit einheitlich festgelegt. Diese setzen inzwischen einen Mindeststandard, mit dem Ziel qualitativ gut ausgebildete Sachkundige zu installieren.

Welche Voraussetzungen sollten für die Ausbildung zum „Qualifizierten Spielplatzprüfer“ nach DIN 79 161 vorhanden sein?

Die Ausbildung zum „Qualifizierten Spielplatzprüfer“ nach DIN  79 161 richtet sich an Mitarbeiter von Kommunen und Gemeinden, Hausverwaltungen und Garten- und Landschaftsbauer, die bislang die operative Inspektion durchgeführt haben oder bereits Grundkenntnisse (mind. dreijährige auf Spielplatzgeräte bezogene Tätigkeit) in der Prüfung von Spielplätzen (z.B. Planung, Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb …) haben und die Jahreshauptinspektion oder die Abnahme nach Neuinstallation zukünftig selbstständig durchführen sollen.

Die Inhalte der Ausbildung sind verbindlich in der DIN 79 161 vorgeschrieben und umfassen nachfolgende Themen:

Theoretische Schulung:

  • Rechtliche Grundlagen der Kontrolle und Wartung von Spielplätzen, z.B. Verantwortlichkeiten / Haftung, Übersicht der relevanten Normen und Regelwerke (z. B. der gesetzlichen Unfallversicherung), und Umgang mit Abweichungen von den Normen (z.B. EK 2-Beschlüsse)
  • Beurteilung von Gefährdungen auf Spielplätzen hinsichtlich Spielrisiko, häufigen Unfallquellen und Unfallschwerpunkten, sowie Beispiele bzgl. der Rechtsprechung zu Unfällen auf Spielplätzen
  • Sicherheits- und wartungsrelevante Anforderungen nach DIN 18 034, z.B. Anforderungen an die Wasserqualität und Wassertiefe, Pflanzenauswahl etc.
  • Organisation der Inspektion und Wartung/Sicherheitsmanagement nach Vorgabe der DIN EN 1176-7.  Welche Inspektionsarten gibt es, welcher Inspektionsumfang ist nötig und wie müssen die Prüfer / Mitarbeiter die Arbeiten dokumentieren. Welche Ausbildung ist dazu notwendig?
  • Schulungsrelevante Inhalte der DIN EN 1176-1 − Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen an Spielplatzgeräte, außer Nachweis der konstruktiven Festigkeit nach DIN EN 1176-1:2008-08, Anhänge A, B, C, wie z.B. Kennzeichnung, Prüfverfahren für Fangstellen, Übersicht über mögliche Gefahren durch Fangstellen, Fallschutz auf Spielplätzen, A-Abweichungen (Anhang F)
  • Schulungsrelevante Inhalte der DIN EN 1176-2, Schaukeln Sicherheitstechnische Anforderungen, außer Anhänge B und C
  • Schulungsrelevante Inhalte der DIN EN 1176-3, Rutschen Sicherheitstechnische Anforderungen, außer Anhang A
  • Schulungsrelevante Inhalte der DIN EN 1176-4, Seilbahnen Sicherheitstechnische Anforderungen, außer Anhang C
  • Schulungsrelevante Inhalte der DIN EN 1176-5, Karussells Sicherheitstechnische Anforderungen, außer Anhänge A und B
  • Schulungsrelevante Inhalte der DIN EN 1176-6, Wippgeräte Sicherheitstechnische Anforderungen
  • Schulungsrelevante Inhalte der DIN EN 1176-11, Raumnetze Sicherheitstechnische Anforderungen
  • DIN EN 1176 Beiblatt 1 Gesamtinhalt
  • Grundsätzlicher Aufbau eines Prüfberichtes

Praktische Schulung:

  • Durchführung einer Jahreshauptinspektion unter Berücksichtigung der Inhalte einer visuellen und operativen Inspektion
  • Feststellung und Bewertung von sicherheitstechnisch relevanten Mängeln an Spielplatzgeräten und Böden
  • Standsicherheit / konstruktive Festigkeit / Materialbewertungen
  • praktischer Einsatz der Prüfkörper

5-tägige Ausbildung „Qualifizierter Spielplatzprüfer“ nach DIN 79 161:

Teilnahmevoraussetzungen: eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mind. dreijährige auf Spielplatzgeräte bezogene Tätigkeit

Abschluss: Zertifikat „Qualifizierter Spielplatzprüfer“ nach DIN 79 161 der FLL / BSFH nach erfolgreich absolvierter schriftlicher und praktischer Abschlussprüfung.

Ausbildungsgebühr pro Teilnehmer:  netto 1.052,00 €  zzgl. 110,00 € Prüfungsgebühr

In der Ausbildungsgebühr sind ausführliche Arbeitsunterlagen, Pausenverpflegung sowie Mittagessen enthalten.

Veranstaltungsort: München

Wenn Sie nach einer fundierten Ausbildung zur Sachkunde suchen und zukünftig die Abnahme nach Neuinstallation, wie auch die Jahreshauptinspektion verantwortlich durchführen wollen und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können Sie in unserem Anmeldeformular gleich nach passenden Terminen sehen und sich für die nächste Ausbildung zum „Qualifizierten Spielplatzprüfer“ nach DIN 79 161 anmelden.

Termine und Anmeldung

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Isabelle über Kopf

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