Peter Schraml

Dipl.-Ing. (FH) Architektur
Master of Public Administration

Beitragsbild-Produkte-PrüfkörperkofferBeitragsbild-HI-pkBeitragsbild-HI-SpitzBeitragsbild-Schaukel-kaputtBeitragsbild-HI-RutscheBeitragsbild-AbgenutztBeitragsbild-Rutsche
Unser Wissen - für Ihre Sicherheit
Schriftgröße A+
Home » Sicherer Spielplatz » Jahreshauptinspektion 

Jahreshauptinspektion

für die Sicherheit auf Ihrem Spielplatz

Um die Sicherheit der Spielplatzgeräte und deren Standsicherheit zu gewährleisten, schreibt die DIN EN 1176 vor, dass einmal im Jahr der betriebssichere Zustand der Spielplatzgeräte durch einen Sachkundigen auf Normkonformität überprüf werden muss. Um ein vier – Augen Prinzip gewährleisten zu können, sollte diese Inspektion nicht vom gleichen Personal wie die operative Inspektion durchgeführt werden. Man kann sich selber nun einmal schlecht kontrollieren, oder sicherstellen, dass die durchgeführte Reparaturen „richtig / normkonform“ gemacht wurden. Zudem müssen einmal im Jahr alle Vorgaben, die im Rahmen des Sicherheitsmanagements getroffen wurden, auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.

Wir bieten Ihnen die sachkundige Jahreshauptinspektion Ihrer Spielplätze an!

Sie profitieren dabei von unserer mehr als 10-jährigen Erfahrung als Aufsichtsperson eines Unfallversicherungsträgers der öffentlichen Hand und unserem Fachwissen als Ausbildungsinstitut für die Ausbildung der „Qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN SPEC 79 161“. Als Aufsichtsperson haben wir schwerpunktmässig Kinderkrippen, Kindergärten sowie Schulen unter anderem in der sicherheitsgerechten Gestaltung der Aussenanlagen, sowohl naturnah wie auch konventionell mit Spielplatzgeräten, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Vorgaben der Unfallversicherungsträger, beraten. Deshalb können wir Ihnen neben der Einhaltung der Vorgaben der Normen immer auch die Einhaltung des Regelwerks Ihres Unfallversicherungsträgers garantieren. Zudem sind wir sowohl am Mitgestalten wie auch am Puls der Zeit, was Auslegungen, Änderungen oder Neuerungen im Regelwerk betrifft.

Spielplatz ist nicht gleich Spielplatz

Jeder Spielplatz ist unterschiedlich. Anzahl der Spielplatzgeräte, Größe, Nutzung als Pausenhof oder ähnliche Faktoren müssen bei der Wartung und Inspektion Berücksichtigung finden. Aus diesem Grund wäre es von unserem Standpunkt aus gesehen unseriös, Ihnen die Inspektion als Sachkundiger pauschal, ohne Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten, Spielplatzgeräte, Größe, anzubieten. Gerne erstellen wir Ihnen deswegen bei Interesse ein individuell auf Ihren Bedarf und Spielplatz abgestimmtes Angebot. Zögern Sie nicht und nutzen Sie unsere Kontaktformular für die Anfrage, wir melden uns bei Ihnen um die nötigen Eckpunkte abzuklären.

ID = 140

Eine Betreiberpflicht

Verschleiss Schaukel

VI Balken morsch

HI Prüfkörper

Die Jahreshauptinspektion – nicht nur gesetzlich ein Muss – für die Sicherheit unserer Kinder

ID = 541

Kontakt

Sie erreichen uns unter:
089 / 88 98 99 46

Montag – Freitag
9:00 – 16:00 Uhr

oder gerne auch über unser Kontaktformular

© Massstab Mensch 2024

Mitglied im:

Kooperationspartner der: