+ + + wieder lieferbar + + + Prüfkörperkoffer DIN EN 1176:2017 + + + wieder lieferbar + + +
Die Norm sieht vor, dass das Zertifikat Qualifizierter Spielplatzprüfer spätestens alle drei Jahre aufgefrischt werden muss.
Hierfür bieten wir zur Erhaltung des Qualitätsstandards das Seminar Auffrischung der Sachkunde – ASK an. Wir vermitteln unter anderem Neuerungen in den relevanten Normen sowie anderem Regelwerk. Darüber hinaus bietet die ASK Raum für Erfahrungsaustausch und Diskussionen über individuelle Fragestellungen.
Abschließend wird Ihr gültiges Zertifikat um 3 Jahre verlängert.
Qualifizierte Spielplatzprüfer nach DIN 79 161, die ihr gültiges Zertifikat um 3 Jahre verlängern möchten.
Die Ausbildung oder die letzte Auffrischung darf max. 36 Monate zurückliegen. Liegt sie länger zurück, darf der Inhaber nicht mehr den Titel Qualifizierten Spielplatzprüfer führen oder sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen. Liegt die Auffrischung länger als 5 Jahre zurück, muß zur Ausstellung eines neuen Qualifikationsnachweises eine erneute Prüfung absolviert werden.
Selbstverständlich können auch Sachkundige oder sonstige Interessierte an der Auffrischung Sachkunde teilnehmen. In diesen Fällen wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Zertifikatverlängerung „Qualifizierter Spielplatzprüfer“ um 3 Jahre durch die FLL (Zertifizierungsstelle).
Auffrischungskurse müssen den Umfang von mindestens 6 Zeitstunden (Pausen nicht mitgerechnet) aufweisen und sollten mindestens die folgenden Punkte beinhalten:
Kursgebühr pro Teilnehmer
netto € 310,00 zzgl. netto € 59,50 Rezertifizierungsgebühr der FLL
In der Kursgebühr sind Pausenverpflegung sowie Mittagessen enthalten.
Veranstaltungsort
München
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Unter Termine und Anmeldung können Sie in unserem Anmeldeformular gleich nach passenden Terminen sehen und sich für die nächste Ausbildung zur Auffrischung Sachkunde anmelden.