+ + + wieder lieferbar + + + Prüfkörperkoffer DIN EN 1176:2017 + + + wieder lieferbar + + +
Ein inklusiver Spielraum lässt keinen außen vor. Er ermöglicht die Erreichbarkeit sowohl des Spielplatzes als auch dort vorhandener, vielfältiger Spielangebote. Durch ein breites Angebot an Sinnes- und Bewegungserfahrungen sowie sozialer Aspekte werden die individuellen Fähig- und Fertigkeiten von Nutzenden wie auch Begleitpersonen berücksichtigt.
Inklusion bedeutet die Berücksichtigung der Belange aller Menschen – und damit sind die Belange beeinträchtigter Menschen automatisch integriert. Alle Menschen können jederzeit temporär (z.B. durch eine Erkrankung / Unfall) auf eine entsprechende Gestaltung angewiesen sein. Neu ist in der Inklusionsmatrix zudem die Berücksichtigung sowohl beeinträchtigter Nutzender als auch beeinträchtigter Begleitpersonen.
Die Forderung nach barrierefreien und inklusiven Spielplätzen soll weder mit statistischen Mengenangaben begründet werden, noch sollen die aufgeführten Zunahmen der letzten Jahre dazu anregen müssen. Im Sinne barrierefreier Philosophie und gesellschaftlicher Gemeinschaft ist schon ein einzelnes behindertes Kind ein ausreichendes Argument, barrierefreie und inklusive Planung zu fordern. Erst recht, wenn man die dramatische demographischeEntwicklung in die Betrachtung mit einbezieht.
Zudem stellt sich die Frage: Kann oder will es sich unsere Gesellschaft weiterhin leisten, Menschen aufgrund ihres Andersseins vom alltäglichen Leben auszuschließen? Oder ist es vielmehr unsere Pflicht als Gesellschaft, öffentlichen Raum – und damit auch Spielräume – so zu gestalten, dass für alle Menschen nutzbare Angebote zur Verfügung stehen. Es wird weiterhin Spielplätze geben, die aufgrund ihrer Lage, ihrem Nutzungsangebot oder Ähnlichem nicht inklusiv gestaltet werden können. Das sollte jedoch die Ausnahme sein.
Unabhängig davon besteht hierfür eine gesetzliche Vorgabe. Dies bedeutet, dass auf alle Fälle für Neuplanungen ein muss existent ist. Dies gilt auch bei Umgestaltung, Überarbeitung oder Erneuerung von Spielplätzen und ist unabhängig von der Verpflichtung grundsätzlich ein wichtiges Ziel. Dennoch besteht nicht die Vorgabe, jetzt sofort jeden bestehenden Spielplatz entsprechend umzugestalten.
Ein einzelnes Spielplatzgerät wird i.d.R. den Spielplatz nicht inklusiv machen. Es kann lediglich einen Beitrag leisten, bestimmte Anforderungen der Matrix zur Entwicklung inklusiver Spielräume zu erfüllen. Durch die Spielangebote können beispielsweise gezielt Sinneserfahrungen ermöglicht oder Bewegungserfahrungen angeboten, soziale Aspekte wie z.B. Begegnung geschaffen werden. Ein inklusiver Spielraum entsteht demnach in dem Zusammenspiel von ankommen – orientieren – finden – nutzen verbunden mit vielfältigen Angeboten. Und hierzu können Spielplatzgeräte natürlich ihren Beitrag leisten.
Nicht alle Geräte müssen von jedem benutzt werden können, aber es muss für jeden ein Angebot vorhanden sein. Durch die Matrix und das der Tabelle zu Grunde liegende Bewertungssystem wird genau diese Forderung nach Vielfalt abgebildet. Nur wenn ein ausreichend differenziertes Angebot vorhanden ist, kann jeder ein Angebot für sich finden. Und dabei sind sowohl Nutzende als auch Begleitpersonen berücksichtigt.
Ein Planer hat dazu die Aussage geprägt: „Inklusion ist keine Frage des Geldes, sondern eine Frage intelligenter Planung“.
Intelligente Planung bedeutet in diesem Zusammenhang auch, dass es weit mehr berollbare und stoßdämpfende Materialien und Möglichkeiten gibt, als nur EPDM-Beläge. Geht man rein von EPDM als Bodenbelag aus, mag die Aussage zutreffen, fraglich bleibt aber, ob die Gestaltung nur mit EPDM gewollt und nötig ist.