+ + + wieder lieferbar + + + Prüfkörperkoffer DIN EN 1176:2017 + + + wieder lieferbar + + +
Um die Sicherheit der Spielplatzgeräte und deren Standsicherheit zu gewährleisten, schreibt die DIN EN 1176 vor, dass durch einen Sachkundigen einmal im Jahr der betriebssichere Zustand der Spielplatzgeräte auf Normkonformität überprüft werden muss. Um das Vier-Augen-Prinzip gewährleisten zu können, sollte diese Inspektion nicht vom Personal der operativen Inspektion durchgeführt werden. Man kann sich selber nun einmal schlecht kontrollieren oder sicherstellen, dass die durchgeführte Reparaturen normkonform gemacht wurden. Zudem müssen einmal im Jahr alle Vorgaben, die im Rahmen des Sicherheitsmanagements getroffen wurden, auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.
Sie profitieren dabei von unserer mehr als 10-jährigen Erfahrung als Aufsichtsperson eines Unfallversicherungsträgers der öffentlichen Hand und unserem Fachwissen als Ausbildungsinstitut für die Ausbildung von „Qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79 161“. Als Aufsichtsperson haben wir schwerpunktmäßig Kinderkrippen, Kindergärten sowie Schulen unter anderem in der sicherheitsgerechten Gestaltung der Außenanlagen, sowohl naturnah wie auch konventionell mit Spielplatzgeräten, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Vorgaben der Unfallversicherungsträger, beraten. Deshalb können wir Ihnen neben der Einhaltung der Vorgaben der Normen immer auch die Einhaltung des Regelwerks Ihres Unfallversicherungsträgers garantieren. Durch unsere aktive Mitarbeit im DIN sind wir sowohl am Mitgestalten, als auch am Puls der Zeit, was Auslegungen, Änderungen oder Neuerungen im Regelwerk betrifft.