Seminar

Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79 161 – QSP

Spielplätzen sollen unbeschwerte Spielerlebnisse ermöglichen. Um das zu gewährleisten, sind Spielplatzgeräte und Spielplatzanlagen regelmäßig zu prüfen und zu warten. Mögliche Gefahren können so erkannt, Unfälle vermieden und spielenden Kindern ein angemessenes Umfeld geboten werden.
Die jährliche Hauptinspektion sowie die Abnahme nach Neuinstallation von Spielplätzen muss durch sachkundige Personen erfolgen. Eine Möglichkeit, diese Sachkunde zu erlangen ist die Ausbildung gemäß den deutschlandweit einheitlichen Qualitätsstandards der DIN 79161 (Teile 1 und 2) für Ausbildung und Prüfung. Die Ausbildung soll Betreibern von Spielplätzen die Auswahl von qualifiziertem Personal erleichtern und Prüfern ein umfangreiches und fundiertes Wissen vermitteln.
Unser 5-tägiger Lehrgang QSP gibt Ihnen das Rüstzeug für eigenverantwortliche Spielplatzprüfungen. Dabei ist uns wichtig, Ihnen die hinter den jeweiligen Normen stehenden Schutzziele zu vermitteln. Dies befähigt Sie, eigenverantwortlich und situationsbedingt Gefährdungen / Risiken einzuschätzen und zu beurteilen – für eine sinnvolle Balance zwischen ausreichender Sicherheit und notwendigem, aber akzeptablem Risiko, getreu dem Motto: Soviel Sicherheit wie nötig, soviel Spielwert wie möglich. Mitarbeiter*innen von Gemeinden und Kommunen dürfen natürlich auch weiterhin eigene Spielplätze prüfen. Eine externe Prüfung, wie von manchen Dienstleistern nachdrücklich gefordert, ist nicht vorgeschrieben. Es sollte jedoch das Vier-Augen-Prinzip beachtet werden.

Voraussetzungen und Teilnehmerkreis

Die Ausbildung zum Qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79 161 richtet sich vor allem an Mitarbeiter*innen von Kommunen, Gemeinden und Garten- und Landschaftsbauern, die bislang die Operative Inspektion durchgeführt oder bereits Grundkenntnisse in der Prüfung von Spielplätzen (z.B. Planung, Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb) haben und die Jahreshauptinspektion oder die Abnahme nach Neuinstallation zukünftig selbstständig durchführen sollen. Die Mitarbeiter*innen müssen über eine mindestens 3-jährige Spielplatzgeräte bezogene Tätigkeit (Berufserfahrung) verfügen.

Inhalte – theoretische Schulung

  • Rechtliche Grundlagen der Kontrolle und Wartung von Spielplätzen, z.B. Verantwortlichkeiten / Haftung, Übersicht der relevanten Normen und Regelwerke (z.B. der gesetzlichen Unfallversicherung), und Umgang mit Abweichungen von den Normen (z.B. EK 2-Beschlüsse)
    • Verantwortlichkeiten / Haftung,
    • Übersicht der relevanten Normen und Regelwerke (z.B. der gesetzlichen Unfallversicherung), und
    • Umgang mit Abweichungen von den Normen (z.B. EK 2-Beschlüsse)
  • Beurteilung von Gefährdungen auf Spielplätzen hinsichtlich Spielrisikos, häufiger Unfallquellen und Unfallschwerpunkt, sowie Beispiele bzgl. der Rechtsprechung zu Unfällen auf Spielplätzen
  • Sicherheits- und wartungsrelevante Anforderungen nach DIN 18 034, z.B. Anforderungen an die Wasserqualität und Wassertiefe, Pflanzenauswahl etc.
  • Organisation der Inspektion und Wartung / Sicherheitsmanagement nach Vorgabe der DIN EN 1176-7.  Welche Inspektionsarten gibt es? Welcher Inspektionsumfang ist nötig? Wie müssen die Prüfer / Mitarbeiter die Arbeiten dokumentieren? Welche Ausbildung ist dazu notwendig?
  • Schulungsrelevante Inhalte der DIN EN 1176-1
    • Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen an Spielplatzgeräte, außer Nachweis der konstruktiven Festigkeit nach DIN EN 1176-1:2008-08, Anhänge A, B, C, wie z.B. Kennzeichnung, Prüfverfahren für Fangstellen
    • Übersicht über mögliche Gefahren durch Fangstellen, Fallschutz auf Spielplätzen, A-Abweichungen (Anhang F)
  • Schulungsrelevante Inhalte der DIN EN 1176-2, Schaukeln Sicherheitstechnische Anforderungen, außer Anhänge B und C
  • Schulungsrelevante Inhalte der DIN EN 1176-3, Rutschen Sicherheitstechnische Anforderungen, außer Anhang A
  • Schulungsrelevante Inhalte der DIN EN 1176-4, Seilbahnen Sicherheitstechnische Anforderungen, außer Anhang C
  • Schulungsrelevante Inhalte der DIN EN 1176-5, Karussells Sicherheitstechnische Anforderungen, außer Anhänge A und B
  • Schulungsrelevante Inhalte der DIN EN 1176-6, Wippgeräte Sicherheitstechnische Anforderungen
  • Schulungsrelevante Inhalte der DIN EN 1176-11, Raumnetze Sicherheitstechnische Anforderungen
  • DIN EN 1176 Beiblatt 1, Gesamtinhalt
  • Grundsätzlicher Aufbau eines Prüfberichtes

Inhalte – praktische Schulung

  • Durchführung einer Jahreshauptinspektion unter Berücksichtigung der Inhalte einer Visuellen und Operativen Inspektion
  • Feststellung und Bewertung von sicherheitstechnisch relevanten Mängeln an Spielplatzgeräten und Böden
  • Standsicherheit / konstruktive Festigkeit / Materialbewertungen
  • praktischer Einsatz der Prüfkörper

Sachkunde oder QSP?

Nach wie vor ist für die Jahreshauptinspektion „nur“ eine Sachkunde vorgeschrieben. Die Ausbildung zum Qualifizierten Spielplatzprüfer wurde ins Leben gerufen, um Betreibern von Spielplätzen bei der Auswahl von Sachkundigen vergleichbare Qualifikationen zu bieten.
Wenn also Ihr Beweggrund für die Ausbildung nicht ist, sich auf Ausschreibungen von Kommunen und Gemeinden zu bewerben, Sie ggf. sogar als Mitarbeiter einer solchen die Jahreshauptinspektion von Spielplätzen durchführen, wäre die Ausbildung Sachkunde für Spielplätze ausreichend.
Die Ausbildung ist zwar identisch, jedoch wird in diesem Fall die Prüfung nicht von der FLL gestellt, sondern durch Massstab Mensch. Im Gegensatz zur Multiple-Choice-Prüfung beim Qualifizierten Spielplatzprüfer stellen wir Verständnisfragen, die mit eigenen Worten beantwortet werden müssen. Auch diese Prüfung ist dreiteilig: Theoretische Prüfungen mit und ohne Hilfsmittel sowie eine praktische Prüfung.
Diese Variante empfehlen wir vor allem Mitarbeitenden von Kommunen und Gemeinden, die nicht für andere Auftragnehmer Abnahmen durchführen, sondern vor allem für die Jahreshauptinspektion der eigenen Spielplätze verantwortlich sind.

Wer darf prüfen?

In der DIN EN 1176-7 ist seit 2017 auch der Begriff Prüfpersonal zu finden mit folgender Definition: „Die jährliche Hauptinspektion oder die Inspektion nach der Installation muss von einer unabhängigen Person durchgeführt werden, d. h. einer sachkundigen Person, die an der Installation nicht unmittelbar beteiligt war und nicht verantwortlich ist für mögliche Nachbesserungen oder Kosten (siehe Verhaltensgrundsätze in CEN/TR 17207:2018).

Dieser Passus wird von vielen sehr unterschiedlich und nicht im eigentlichen Sinn der Norm ausgelegt.

Damit ist nicht gemeint, dass ein Mitarbeiter der Kommune oder Gemeinde oder auch des Herstellers keine Inspektion mehr durchführen darf, sondern es soll vielmehr die Sinnhaftigkeit des Vier-Augen-Prinzips verdeutlicht werden. Derjenige, der das Gerät aufgestellt oder repariert hat, kann sich sicherlich nur schlecht selbst kontrollieren, ob er die Arbeiten richtig ausgeführt hat. Deshalb gilt der Grundsatz: Einer baut auf, ein anderer, nicht unmittelbar daran beteiligter, kontrolliert.

Abschluss und Gültigkeit

Zertifikat Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79 161 der FLL / BSFH 
nach erfolgreich absolvierter schriftlicher und praktischer Abschlussprüfung.
Das Zertifikat ist drei Jahre lang gültig. Um die Gültigkeit zu verlängern, bedarf es eines Auffrischungskurses, wie die Auffrischung SachkundeASK (bislang ohne erneute Prüfung).

Was sagt die Norm?

Die jährliche Hauptinspektion wird zur Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes von Anlage, Fundamenten und Oberflächen vorgenommen. Dabei wird u. a. auch die Übereinstimmung mit dem / den relevanten Teilen der DIN EN 1176 kontrolliert, ebenso wie jede Veränderung der Anlage infolge durchgeführter Reparaturen oder zusätzlich eingebauter, bzw. ersetzter Anlagenteile.
Alle Sicherheitsmaßnahmen müssen mindestens einmal jährlich auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und ggf. auf Grund persönlicher Erfahrungen ergänzt oder geänderter Umstände angepasst werden.
Hohe Aufmerksamkeit muss dabei auf witterungsbedingte Veränderungen, Vorliegen von Verrottung oder Korrosion gelegt werden sowie auf Teile, die auf Dauer abgedichtet sind.
Die jährliche Hauptinspektion kann die Freilegung bestimmter Teile erforderlich machen.
Diese Inspektion muss von sachkundigen Personen unter strenger Einhaltung von mindestens der vom Hersteller erteilten Anweisungen vorgenommen werden. Das erforderliche Maß an Sachkunde richtet sich dabei nach der zu lösenden Aufgabe (ohne Kenntnis und Besitz der Prüfkörper und Norm ist eine Prüfung auf Übereinstimmung mit der Norm wahrscheinlich nur schwer möglich).
Grundsätzlich müssen für die Inspektion die Herstellerangaben zur Verfügung stehen, um deren Einhaltung bei der Installation sowie die herstellerspezifischen Vorgaben zur Wartung sicherstellen zu können.


5-tägige Ausbildung Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79 161

Ausbildungsgebühr pro Teilnehmer
netto € 1.052,00  zzgl. € 110,00 Prüfungsgebühr

In der Ausbildungsgebühr sind ausführliche Arbeitsunterlagen, Pausenverpflegung sowie Mittagessen enthalten.

Veranstaltungsort
München

Wenn Sie nach einer fundierten Ausbildung zur Sachkunde suchen und zukünftig die Abnahme nach Neuinstallation, wie auch die jährliche Hauptinspektion verantwortlich durchführen wollen sowie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können Sie in unserem Anmeldeformular gleich nach passenden Terminen sehen und sich für die nächste Ausbildung zum Qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79 161 anmelden.

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